Die Rechtsanwaltskanzlei Marion Köhler besteht seit Dezember 1996.
Rechtsanwältin Marion Köhler ist seit dem Jahr 2007 Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Die Tätigkeitsbereiche der Rechtsanwaltskanzlei liegen im Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht.
RECHTSANWALTSKANZLEI MARION KÖHLER
Hauptstraße 10
16567 Mühlenbecker Land Ortsteil Mühlenbeck
Handy: 0171 57 38 419
E-Mail: RAinM.Koehler@web.de
Homepage: www.marion-koehler.de
Die RECHTSANWALTSKANZLEI MARION KÖHLER, die sich bisher in 15230 Frankfurt (Oder) befand, ist im Mai 2019 nach Mühlenbeck umgezogen.
Damit wir mit Ihnen zusammen die beste Lösung für Sie finden können, nehmen Sie doch einfach unverbindlich Kontakt mit unserer Kanzlei auf.
Um Sie in einem persönlichen Termin zu beraten, bitten wir Sie um telefonische Vereinbarung eines Besprechungstermins.
Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei liegen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Arbeits- und Sozialrecht.
Gerne können Sie uns auch zu Fragen und Problemen in anderen Rechtsgebieten, insbesondere im Mietrecht und im Baurecht, kontaktieren.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht übernimmt Rechtsanwältin Marion Köhler die Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung auf allen Gebieten des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts insbesondere:
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Marion Köhler liegt in der Beratung und Vertretung in folgenden sozialrechtlichen Angelegenheiten:
Rechtsanwältin Marion Köhler übernimmt die Verteidigung als Wahlverteidiger und als Pflichtverteidiger, insbesondere:
Es kann auch eine Vertretung im Rahmen der Nebenklage erfolgen.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehört das Ordungswidrigkeitenrecht, insbesondere die Verteidigung bei Verstößen im Straßenverkehrsrecht:
Die Honorare richten sich nach der Art des Mandates. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Sofern keine gesonderte Gebührenvereinbarung getroffen worden ist, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Weitere Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer .
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so richtet sich Ihr Erstattungsanspruch für die Gebühren des Rechtsanwaltes nach Ihren Versicherungsbedingungen. Zwischen der Rechtsschutzversicherung und der Rechtsanwaltskanzlei besteht jedoch kein Vertragsverhältnis, so dass Sie grundsätzlich zur Zahlung der Rechtsanwaltsvergütung verpflichtet sind, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Kostenerstattungen von Ihrer Rechtsschutzversicherung erfolgen. So werden beispielsweise teilweise die Fahrt- und Abwesenheitskosten zum auswärtigen Gericht nicht übernommen.
Sollten Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen, kann die Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe geprüft werden. Den Beratungshilfeschein können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht unter Vorlage von Nachweisen zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen beantragen.
Rechtsanwälte sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Der Deutsche Anwaltverein bestätigt Rechtsanwältin Marion Köhler die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.